Haben Sie sich schon mal überlegt, warum Sie selten einen Schaden geltend machen, die Betriebshaftpflichtversicherung für Ihren Steinmetzbetrieb aber trotzdem relativ teuer ist?
Da Sie sich auf die Herstellung von Grabmalen spezialisiert haben, ist Ihr Risiko einfach geringer, als das eines Steinmetzbetriebes, der überwiegend im Baubereich tätig ist.
Diese Tatsache ist Ihrem bisherigen Versicherer jedoch offensichtlich egal.
Sie können ab sofort auf das, gemeinsam mit einer Steinmetzmeisterin entwickelte, einzigartige Sonderkonzept zur Betriebshaftpflichtversicherung zugreifen, bei dem der Versicherer das geringere Risiko Ihrer Tätigkeit berücksichtigt hat.
Auch wenn Sie überwiegend (zu mehr als 80 % des Gesamtumsatzes) Grabmäler herstellen und nur selten als Steinmetz im typischen Baunebengewerbe tätig sind, so müssen auch diese seltenen Fälle umfassend abgesichert sein. Deshalb haben wir ein Bedingungswerk hinterlegt, das auch die Deckungserweiterungen für Steinmetze im Baunebengewerbe enthält:
Aber auch für Steinmetzbetriebe, die überwiegend im Baubereich tätig sind (zu mehr als 20 % des Gesamtumsatzes), haben wir interessante Lösungen entwickelt, die exakt auf Ihr Risiko zugeschnitten sind. Dass dabei der Versicherungsbeitrag auf diese Tätigkeit ebenso individuell abgestimmt wird, versteht sich von selbst!
Die Prämienberechnung erfolgt auf Basis der Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres (gemäß Meldung an die Berufsgenossenschaft).
Am Beispiel einer Lohn- und Gehaltssumme von 75.000 € und einer Versicherungssumme von 3 Mio € ergibt sich folgende günstige Prämie:
Jahreslohn- und Gehaltssumme: |
75.000 € |
Jahresbeitrag: 280 € | ||
Transport-Deckung (Werkverkehr) |
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Jahresbeitrag: 120 € | ||
Gesamt: |
400 € zzgl. VSt. |
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Sofern nur Betriebshaftpflichtversicherung |
330 € zzgl. VSt. |
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Die Beiträge für eine Deckungssumme von 5 Mio Euro entnehmen Sie bitte der Detailberechnung |
Aber auch für größere Betriebe können wir einen sehr günstigen Beitragssatz darstellen:
Jahreslohn- und Gehaltssumme: |
180.000 € |
Jahresbeitrag: 630 € | ||
Transport-Deckung (Werkverkehr) |
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Jahresbeitrag: 120 € | ||
Gesamt: |
750 € zzgl. VSt. |
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Sofern nur Betriebshaftpflichtversicherung |
680 € zzgl. VSt. |
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Die Beiträge für eine Deckungssumme von 5 Mio Euro entnehmen Sie bitte der Detailberechnung |
Zur Orientierung finden Sie hier die Detailberechnungen für folgende Lohn- und Gehaltssummen:
Damit Sie nicht nur vor eventuellen Schadenersatzansprüchen geschützt sind, sondern auch dann, wenn Ihre Ware beim Transport beschädigt wird, haben wir eine sehr günstige "Kaskodeckung" für Sie verhandelt.
Bei Mitversicherung können wir Ihren Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag um zusätzlich 70 € im Jahr rabattieren. Das bedeutet für Sie, dass dieser Vertrag, der normalerweise 120 € im Jahr kosten würde,Sie effektiv nur 50 € kostet!
Dafür sind Sie dann bis zu einer Versicherungssumme von 50.000 € gegen Schäden am Transportgut umfassend versichert. Dabei haben wir auch die oft ausgeschlossenen Be- und Entladeschäden mit in den Versicherungsschutz integriert. Auch läuft der Versicherungsschutz unverändert weiter, wenn die beladenen Fahrzeuge abgestellt werden. Die Selbstbeteiligung von 150 € pro Schadenfall ist obligatorisch und unterhalb der marktüblichen Selbstbehalte angesiedelt. Auch Messebesuche, bei denen Sie als Aussteller auftreten, sind bis zu maximal zwei mal pro Jahr beitragsfrei mitversichert.
Sofern Sie höhere Versicherungssummen benötigen, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Weitere Details zur Transportversicherung für Steinmetze finden Sie hier.
Viele Steinmetz-Betriebe lagern (halb-)fertige Produkte im Freien oder stellen die Arbeiten auf dem Firmengelände unter freiem Himmel aus. Gerade dann, wenn Sie sich, wie viele Steinmetz-Betriebe die sich auf die Herstellung von Grabmälern spezialisiert haben, in unmittelbarer Umgebung zum Friedhof befinden, ist das Risiko durch Vandalismus geschädigt zu werden verhältnismäßig hoch.
Auch dafür haben wir einen entsprechenden Versicherungsschutz konzipiert. Eine Absicherung Ihrer Ausstellung kann mit einer Versicherungssumme von bis zu 25.000 € (bei einer Selbstbeteiligung von 250 €) in das Gesamtkonzept integriert werden. Für nur 220 € pro Jahr ist Ihre Ausstellung dann gegen Vandalismus, Diebstahl, Umwerfen, usw. versichert. Im Beitrag ist automatisch die oben genannte Werkverkehrsdeckung enthalten. Insgesamt kostet die komplette Absicherung ihrer Produkte also gerade 150 € im Jahr.
Sofern Sie höhere Versicherungssummen benötigen, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Weitere Details zur Ausstellungsversicherung finden Sie hier!
1. Wir möchten Ihnen nicht "irgendeine Versicherung vermitteln", sondern Ihnen diese einzigartige werthaltige Lösung anbieten. Um Ihnen einen individuellen Vorschlag zu erstellen, müssen wir daher die in Ihrem Betrieb vorhandenen spezifischen Risiken erfassen.
Dies ist am besten telefonisch möglich. Daher freuen wir uns auf Ihren Anruf. Von Mo - Fr zwischen 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr sind wir durchgehend unter 09201 / 7737 für Sie erreichbar. Gerne rufen auch wir Sie an. Hinterlassen Sie einfach Ihren Terminwunsch in unserem Callback-Formular.
Wenn Sie jedoch viel unterwegs sind und uns nicht zu den üblichen Geschäftszeiten anrufen können, verwenden Sie doch einfach unsere detaillierte Risikoerfassung zur Betriebshaftpflichtversicherung für Steinmetze und lassen Sie uns diese ausgefüllt per Fax oder Mail zukommen; auch so können wir Ihnen einen individuellen Vorschlag erstellen.
2. Nachdem wir wissen, was Sie benötigen, können wir auch schnell klären, ob unser Konzept für Sie Sinn macht oder ob wir evtl. für Sie beim Versicherer nachverhandeln müssen. Sollten Sie aufgrund besonderer Betriebsrisiken Detailfragen haben, klären wir diese natürlich gerne.
3. Wenn Ihnen unser Spezialkonzept für Steinmetze gefällt, übersenden wir Ihnen per Mail oder Fax anschließend die vorbereiteten Unterlagen (Berechnung und Antrag).
4. Sie füllen die offenen Felder des Antrages aus - meist haben wir jedoch bereits alles für Sie vorbereitet - und dann senden Sie uns den unterschriebenen Antrag zurück. Es ist übrigens nicht unbedingt nötig den Antrag per Post zu schicken - Fax oder Mail genügt.
5. Wir prüfen Ihre Angaben und reichen den Antrag für Sie beim Versicherer ein.
6. Die Originalpolice geht direkt an Sie. Wir erhalten eine Kopie die wir auf Richtigkeit prüfen und - sofern nötig - reklamieren.
7. Wenn Sie sich lieber um Ihren Beruf als Steinmetz, als um Versicherungen kümmern und Ihre aktuellen Versicherungsverträge noch nie von einem qualifizierten und auf Steinmetze spezialisierten Versicherungsmakler abgestimmt wurden, dann bieten wir Ihnen gerne an, auch Ihre bestehenden Verträge zur Gebäude-, Inhalts-, Unfall- Rechtsschutzversicherung und alle weiteren relevanten Versicherungssparten (auch privat!) durch uns prüfen zu lassen.
Erfahrungsgemäß offenbart sich dabei ein enormes, zusätzliches Einsparpotential. Darüber hinaus wissen Sie dann auch, ob auf Ihren Unterlagen nicht nur das Wort „Versicherung“ draufsteht, sondern, dass auch wirklich Versicherungsschutz drin ist.
Wir haben die häufigsten Fragen Ihres Handwerkszweiges gesammelt, damit Sie sich schnell einen Überblick verschaffen können. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie, Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr 30 durchgehend telefonisch erreichbar.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt sowohl den Steinmetzbetrieb, als auch dessen Mitarbeiter und Inhaber vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung. Von dritter Seite gestellte Ansprüche werden durch den Haftpflichtversicherer geprüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche abgelehnt (=passiver Rechtsschutz) oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert .
Was für Forderungen können das bei einem Betrieb sein, der sich auf die Herstellung von Grabmalen spezialisiert hat ?
Dafür gibt es einige Schadenbeispiele aus der Praxis:
Versicherungsschutz wird von den Versicherern regelmäßig "erfunden". Dabei werden oft Vermutungen angestellt, welche Problematik in den Betrieben entstehen könnten und welche Einschlüsse in das Bedingungswerk nötig sein würden. Das kann so richtig sein, muss es aber nicht! Insbesondere bei unbekannteren oder nicht detailliert untersuchten Berufen bzw. Berufsbildern - wie zum Beispiel dem des Steinmetzbetriebes mit Schwerpunkt Grabmalerstellung - tut es das nicht.
Wir haben uns daher für den entgegengesetzten Weg entschieden:
Zuerst haben wir einen örtlichen Steinmetzbetrieb zur tatsächlich ausgeübten Tätigkeit befragt, sodaß wir ein genaues Bild über die Tätigkeit erhalten haben. Danach starteten wir, und vielleicht können Sie sich daran erinnern, eine bundesweite Umfrage um das gewonnene Bild bestätigt zu bekommen. Wir haben dabei über 2000 Steinmetze angeschrieben und um Mithilfe gebeten. Durch die weit über 50 Rückmeldungen konnten wir dann bestätigen, dass Steinmetze, die sich auf die Erstellung von Grabmälern spezialisiert haben, die gleichen Prämien zahlen wie die Kollegen, die überwiegend im Baubereich tätig sind. Gleichzeitig war die Schadenfrequenz und auch Schadenhöhe bei den spezialisierten Betrieben jedoch wesentlich niedriger.
Erst dann sind wir auf die verschiedensten Versicherer zugegangen, haben diesen das tatsächliche Berufsbild eines Steinmetzbetriebes mit Schwerpunkt Grabmalerstellung gespiegelt und die sich daraus ergebenden Forderungen zum Versicherungsschutz ins „Versicherungschinesisch“ übersetzt.
Infolge dessen haben wir die Versicherer, die hinsichtlich des Verständnisses positiv in Erscheinung getreten sind, mit unseren Ideen zu einem sinnvollen und wirtschaftlich notwendigen Versicherungsbeitrag überzeugt.
Das Resultat ist dieses Spezialkonzept für Steinmetzbetriebe (Schwerpunkt Grabmal Erstellung), welches hinsichtlich der Bedingungen einer sehr modernen Haftpflichtversicherung für das Baunebengewerbe entspricht. Hinsichtlich der Prämie aber stark rabattiert werden konnte.
Sachschäden sind all die Schäden, bei denen eine Sache (§90 BGB) beschädigt oder zerstört wird. Diese Schäden können bis zu 3 Mio € oder sogar bis zu 5 Mio € versichert werden.
Personenschäden sind all die Schäden, bei denen der Körper einer Person geschädigt wird. Dabei können extrem hohe Forderungen entstehen, da Schmerzensgeld, Verdienstausfälle, bis hin zu lebenslangen Invalidenrenten gefordert werden können. Diese Schäden können ebenfalls bis zu 3 Mio € oder sogar bis zu 5 Mio € versichert werden.
Diese unbedingt notwendige Klausel ist natürlich im Konzept erfasst - denn dazu zählen schließlich Friedhöfe.
Ja, wenn dies im vorgeschlagenen Versicherungspaket "hinzu gebucht wird“ - empfohlene Variante:
1. Maßgebliche Schäden können vor allen Dingen beim Transport zwischen Lager und Werkstatt bzw. Werkstatt und Friedhof entstehen, wenn das Grabmal noch nicht abgenommen ist. Hier ist ganz klar die Risiko-Sphäre des Betriebsinhabers betroffen.
In diesem Fall bietet die Transportversicherung, die in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung für Steinmetzbetriebe gezeichnet werden kann, eine hervorragende Lösung dieser (Kasko-) Deckungslücke. Die Versicherungssumme je Einzelschaden ist dabei auf 50.000 € beschränkt; dies ist für allgemeine Materialschäden ausreichend hoch bemessen.
Darüber hinaus ist mit diesem Vertrag auch optional die eigene Ausstellung im Freien bis zu 25.000 € mitversichert, sowie gegebenenfalls die Materialien bei Teilnahme an Messen oder Fremdausstellungen.
2. Denkbar sind aber, je nach individuellen Gegebenheiten, auch Schäden an der sonstigen Betriebseinrichtung, die durch eine umfassende Inventarversicherung gedeckt werden können.
3. Schäden am Betriebsgebäude, das sich meist im Besitz des Betriebsinhabers befindet und oft genug auch eigenen Wohnzwecken dient, sind in die Überlegungen zum Versicherungsschutz ebenso einzubeziehen.
Mit einer preisgünstigen und sehr umfassenden Gruppenunfallversicherung können, zumindest die unfallbedingten finanziellen Folgen eines Missgeschicks aufgefangen werden. Hohe Grundversicherungssummen stellen dabei im Schadensfall, selbst bei niedrigen Invaliditätsgraden, auch hohe Entschädigungsleistungen sicher.
Weiterer ergänzender Versicherungsschutz, der dann aber individuell abgestimmt werden muss und nicht im Spezialkonzept für Steinmetzbetriebe (Schwerpunkt Grabmal Erstellung) enthalten ist, wird gerne mit Ihnen persönlich abgestimmt.
Eine sinnvolle Erweiterung ist zum Beispiel die Vereinbarung von Krankentagegeldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit (die gesetzliche Kasse zahlt bekanntlich nur ca. 70 Prozent des letzten Nettogehaltes) und idealerweise eine Berufsunfähigkeitversicherung.
„Die Tätigkeitsfelder des Steinmetzen und Bildhauers umfassen Bau, Grabmal, Denkmalpflege und Gestaltung“
- so beschreibt der Bundesinnungsverband des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks (BIV) das Leistungsspektrum der ihm angeschlossenen Betriebe.
Der Beruf des Steinmetz ist dabei, im Sinne des Wortes, ein „Stein – alter“ Beruf.
Im Lauf der Jahrhunderte und besonders in den letzten Jahrzehnten haben sich aber viele Steinmetzbetriebe auf einzelne Gewerke innerhalb der Ausrichtungsmöglichkeiten der Handwerksordnung spezialisiert. Eines dieser spezialisierten Tätigkeitsfelder ist die Herstellung von Grabmalen/Grabdenkmälern und Gedenkzeichen.
Dies ist uns aufgefallen, und in Zusammenarbeit mit einem regionalen, auf die Grabmalerstellung spezialisierten Steinmetzbetrieb, haben wir uns intensiv mit diesem Berufsbild auseinandergesetzt.
Nach langen Recherchen und einer bundesweiten Untersuchung, finden Sie das besondere Deckungskonzept für Steinmetzbetriebe, die sich überwiegend auf die Grabmalerstellung spezialisiert haben.
Dieses Spezialkonzept stellen wir den Steinmetzbetrieben zur Verfügung, die ihren Umsatz überwiegend aus der Tätigkeit in der Grabmalerstellung generieren. Weil die Grenzen dazu "fließend" sind, werden Ihre ganz individuellen betrieblichen Verhältnisse bei der Prämienfindung berücksichtigt.
So haben Sie auch an schlechten Tagen den Rücken frei und können sich auf Ihre überwiegend handwerkliche aber auch kaufmännische Tätigkeit konzentrieren.
Sie haben es neben Handwerksbetrieben aus dem EU-Ausland auch mit Wettbewerbern zu tun, die Grabmale über das Internet verkaufen. Soweit es dann die jeweilige regionale Friedhofssatzung zulässt, ist der örtliche klassische Steinmetzbetrieb plötzlich außen vor, weil der Internetwettbewerber seine Leistung mit ganz anderen Kalkulationsgrundlagen anbieten kann. Von der Änderung der gesellschaftlichen Einstellung zur Trauer/Bestattungs- und Friedhofskultur ganz zu schweigen.
Da spielt es dann schon eine Rolle, auch bei den Versicherungsbeiträgen mit der „spitzen Feder“ zu rechnen.
Und deshalb bieten wir dieses Spezialkonzept für Steinmetzbetriebe mit Schwerpunkt Grabmalerstellung zu einem einmalig attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis an.
Die Ordnungsmäßigkeit der Gewerbeausführung analog der einschlägigen Handwerksordnung und gegebenenfalls jeweiliger regionaler Gewerbe-/Handwerksvorschriften wird dabei zu Grunde gelegt.
Doch auch für Steinmetzbetriebe, die entsprechend der Handwerksordnung die weiteren Tätigkeitsfelder erfüllen, haben wir dieses Spezial Konzept mit individuellen Kernelementen erweitert. Hier finden Sie weitere Informationen zu einem erweiterten Sonderkonzept zur Betriebshaftpflichtversicherung für Steinmetzbetriebe (Schwerpunkt: Baunebengewerbe, Restaurierungen, Landschaft und Gartengestaltung etc.).